Information Coronavirus
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben an SARS-CoV-2 erkrankt zu sein gelten unten angeführte Vorgehensweisen:
VERDACHTSFALL
A. Personen mit akuten Symptomen einer respiratorischen Infektion (plötzliches Auftreten von mindestens einer der folgenden Beschwerden: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) ohne plausible Erklärung oder Ursache für das Erscheinungsbild UND in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Aufenthalt in einer Region in der von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss
ODER
B. Personen mit jeder Art von Symptomen eines akuten respiratorischen Infektes, die in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Kontakt (der Kategorie I oder II; siehe Dokument Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung) mit einem bestätigten Fall hatten.
ODER
C. Personen mit akuten, schwerwiegenden Symptomen einer respiratorischen Infektion (Auftreten von Fieber UND mindestens einer der folgenden Beschwerden: Husten, Kurzatmigkeit) ohne plausible Erklärung oder Ursache für das Erscheinungsbild, bei denen eine Hospitalisierung erforderlich ist.
Bleiben Sie zu Hause und wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder an die Gesundheitsnummer 1450. Gehen Sie nur nach telefonischer Voranmeldung, und auf Anweisung des Arztes, in eine Arztpraxis!
Wichtig: Es stehen in den Ordinationen der niedergelassenen Ärzte KEINE Schnelltests zum Corona Virusnachweis zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zum Corona Virus finden Sie unter:
- AGES - Corona Virus
- Sozialministerium
- Gemeinde Böheimkirchen (aktuelle Informationen speziell unsere Region betreffend)
Weiterführende Informationen
Infoline Coronavirus: 0800 555 621