Alle 90 Tage brauchen wir Ihre E-Card
Update:
Das ELGA-Zugriffsrecht kann auf 365 Tage ausgeweitet werden.
Sinnvoll ist diese Verlängerung des Zugriffsrechtes für die regelmäßige Bestellung der Dauermedikamente beim Hausarzt. So kann diese Bestellung bequem online erfolgen, ohne das die Patienten alle 90 Tage in die Ordination zum Nachstecken der E-Card kommen müssen.
- Mit diesem Formular können Sie die Erlaubnis erteilen.
- Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Fristen
e-Medikation und e-Befunde
Der Zugriff auf die e-Medikation und die e-Befunde ist 90 Tage nach dem Stecken der original Patienten E-Card in der Ordination möglich.
e-Impfpass
Der Zugriff auf den e-Impfpass ist nur innerhalb von 28 Tagen, nachdem die original Patienten E-Card in der Ordination gesteckt wurde, möglich.
Apotheken
Die Apotheke benötigt bei jedem Besuch die original Patienten E-Card zum Abrufen der gespeicherten Privat- und Kassenrezepte. Eine alleinige Angabe von Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum ermöglicht der Apotheke nicht den vollen Zugriff auf die e-Medikation.

Seit Mitte Jänner 2023 benötigen Arztordinationen (und Apotheken) wieder die originale Patienten E-Card um ELGA im Sinne des Patienten nutzen zu können.
Vorausgesetzt Sie sind bei ELGA und haben sich nicht abgemeldet.
ELGA - Weiterführende Details:
Datenschutz und Datensicherheit bei ELGA
Warum?
Dies können Sie in den angeführten Beispielen nachlesen:
- Der Facharzt hat Ihnen ein Medikament verordnet und in ELGA gespeichert. Sie wollen es nun beim Hausarzt bestellen. Der Hausarzt kann nach Stecken Ihrer persönlichen E-Card, Einblick in die e-medikation nehmen und das Medikament weiterverordnen.
- Ihr Hausarzt ist auf Urlaub und Sie müssen Ihre Medikamente beim Vertretungsarzt bestellen. Nach Stecken Ihrer E-Card sieht die Vertretungsordination über ELGA Ihre wiederkehrenden Medikamentenverordnungen und kann Ihre Dauermedikamente weiterverordnen.
- Sie sind auf Urlaub und müssen einen neuen Arzt aufsuchen. Nach Stecken Ihrer E-Card kann die Ordination Einblick auf Ihre e-Medikation und e-Befunde nehmen. Die Informationen bezüglich Ihrer Dauermedikation sowie relevante Vorbefunde ermöglichen dem Arzt rasche Hilfe.
Zugriffsrecht für einen bestimmten Arzt auf 365 Tage erweitern
- Standardmäßig haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 90 Tage ab Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (Stecken der E-Card und der Admin-Karte in der Ordination) Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten.
- Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen haben ab dem Zeitpunkt Ihrer Aufnahme in das Spital oder in die Pflegeeinrichtung bis 90 Tage nach Ihrer Entlassung Zugriff auf Ihre ELGA. Danach erlischt die Zugriffsberechtigung und wird erst bei erneutem Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses wieder aktiv.
Der Zeitraum von 90 Tagen ist für den Abruf weiterer Informationen zum konkreten Behandlung- oder Betreuungsfall gedacht, z.B., wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch Befunde ausständig sind.
- Apotheken haben nur zwei Stunden auf die Medikationsdaten Zugriff.
ELGA-Teilnehmer:innen können aber die genannten Zugriffsfristen für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter beliebig verkürzen oder mit deren Einverständnis auf bis zu ein Jahr verlängern. Die Zugriffsdauer von Krankenanstalten kann nicht verlängert werden.
ELGA-Zugriffsrecht verlängern
Sinnvoll ist diese Verlängerung des Zugriffsrechtes für die regelmäßige Bestellung der Dauermedikamente beim Hausarzt. So kann diese Bestellung bequem online erfolgen, ohne das die Patient:innen alle 90 Tage in die Ordination zum Nachstecken der E-Card kommen müssen.
- Mit diesem Formular können Sie die Erlaubnis erteilen.
- Weitere Informationen finden Sie in diesem ELGA-Folder.